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Zum Glück wurde das Wettgeschäft nicht privatisiert

Veröffentlicht am 04.12.2006 in Pressemitteilungen

Zwei Fliegen mit einer Klappe: Geld für die Landeskasse und Schutz vor Spielsucht!" Glücksspiel und Sportwetten bleiben ein staatliches Monopol, so urteilte das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres. Seither müssen die rund 600 Wettbüros in Baden-Württemberg, allein 43 davon in Mannheim, nach und nach schließen. Verantwortlich für das ganze Land ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, das nun auch die entsprechenden Wettangebote im Internet verboten hat.

Hochzufrieden über die aktuelle Entwicklung ist auch die SPD-Landtagsabgeordnete Helen Heberer. "Das Land verdient weiterhin Geld aus dem Wettgeschäft, aber Spielsüchtige und Gefährdete werden geschützt, so gut es geht." Bei einer Privatisierung des Wettgeschäfts, so ist sich die Abgeordnete sicher, wären die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wohl eher schwerer und zögerlich umgesetzt worden. Dieses hatte nämlich den Staat verpflichtet, folgende Auflagen zu erfüllen, um das Monopol zu behalten: Einschränkungen bei der Wettenwerbung sowie Verbesserungen bei der Spielsuchtbekämpfung. So wurde unter anderem die Werbung für Wetten bereits massiv gestrichen, im Internet ist eine Altersverifikation zum Schutz der Jugendlichen programmiert, zur Suchtprävention gibt es Funkspots und Broschüren.

Gerade der Sport- und Kulturbereich im Lande sei auf die Gewinnausschüttungen des staatlichen Lottomonopols angewiesen, sagt Helen Heberer. "Durch die Nicht-Privatisierung haben wir nun zwei Vorteile: Die Gewinne bleiben beim Land und nutzen den Bürgerinnen und Bürgern und auf der anderen Seite schützen wir viele Menschen und ihre Familien vor Spielsucht, Verschuldung und Verzweiflung".

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